BGH-Urteil vom 12.05.2016 Az III ZR 279/15

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Damit Preiserhöhungen in Altenpflegeheimen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, ist neben anderen Voraussetzungen die Zustimmung des Verbrauchers nötig. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstößt gegen § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).

 LAGUS widerruft Investitionskostenbescheide

Das LAGUS hat aktuell in vielen Fällen die Aufhebung von Dauerbescheiden nach § 82 Abs. 3 SGB XI in Aussicht gestellt. Die unbefristete Genehmigung der Umlage von Pauschalbeträgen (€ 3,00) sei seinerzeit ohne Prüfung, ob neue (nicht geförderte) Investitionen getätigt wurden, erfolgt. Das BSG hatte am 08.09.2011 entschieden, dies wäre mit Bundesrecht nicht vereinbar. Vor der Aufhebung ist die betroffene Pflegeeinrichtung anzuhören. 

Spätestens im Falle eines solchen Schreibens ist detailliert zu prüfen, ob und in welcher Höhe Investitionskosten umgelegt werden können. Hierzu bedarf es einer Analyse des Investitions- und Finanzierungsgeschehens. Dabei zeigt sich, dass die umlagefähigen Investitionskosten auch höher als € 3,00 sein können.  

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