Durch die zunehmende Komplexität einzelner Rechtsgebiete ist eine Spezialisierung auf besondere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte unerlässlich. Ich bin als Fachanwalt für Sozialrecht mit den Rahmenbedingungen von Jugendhilfeeinrichtungen, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Ärzten vertraut. (Zulassung, Vergütungen / Pflegesätze Förderung,Heimaufsicht). Dabei kenne ich die Probleme sowohl aus der Sicht der Träger als auch der Hilfebedürftigen:
Behindertenhilfe
Betreuungsrecht
Kinder- und Jugendhilferecht
Kranken- und Pflegeversicherung
Patientenverfügung
Rentenrecht
Vorsorgevollmacht