SGB XII Schiedsstelle Mecklenburg-Vorpommern

In einem Schiedsspruch vom 26.06.2014 hat die Schiedsstelle festgestellt:


 

".....Unbeschadet mangelnder Aussagekraft eines externen Vergleichs kann der Forderung des Antragstellers auch nicht entgegen gehalten werden, sie sei aufgrund der konkreten Umsetzung der Tarifbindung unangemessen. Zwar ist die Schiedsstelle mit der Rechtsprechung der Auffassung, dass grundsätzlich Personalkosten, die sich infolge einer Tarifbindung ergeben und die sich jenseits unangemessener Tariofsteigerungen bewegen, anzuerkennen sind. ....."