Die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Schiedsstellenlandesverordnung SGB VIII vom 13. Dezember 2013 ist am 30. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2013 verkündet worden. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 hat zum 01.01.2014 eine neue Amtsperiode der Schiedsstelle begonnen.
Im neuen § 13 Abs. 5 heißt es: "Die Entscheidung ist ohne Angabe des Stimmenergebnisses unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in geeigneter Weise durch die Geschäftsstelle zu veröffentlichen."
Hinweis: Die Rechtsprechung zum Jugendhildferecht wird von Verwaltungsgerichten bestimmt, vgl. die Darstellung unter "Verwaltungsrecht"